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AGB


1. Geltung


Lieferungen, Leistungen, Angebote an unsere Kunden (Auftraggeber) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Auch ein Schweigen unsererseits auf übersandte Bedingungen macht dies nicht verbindlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Vereinbarungen mit der ILPRO EXPO-ONLINE GmbH bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Grafikservice gelten zusätzliche Bedingungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden.

2. Angebot


Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ab Vertragsschluß hält sich der Auftragnehmer 14 Tage an die vereinbarten Preise gebunden. Danach bleibt vorbehalten, für zwischenzeitlich eingetretene Materialkosten und Lohnerhöhungen entsprechende Zuschläge zu berechnen. Die zu dem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot als verbindlich bezeichnet werden. Von uns (Auftragnehmer) gefertigte Zeichnungen und andere Unterlagen stehen in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgt. Die Preise des Auftragnehmers enthalten nicht die Kosten
für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten.

3. Bestellungen



Änderungen von ABs und RGs

Änderungen einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 24 Std. erfolgen, nach dieser Frist müssen wir leider eine Servicepauschale in Höhe von € 15,- zzgl. MwSt. erheben. Das schließt Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mit ein, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können, da diese storniert und neu generiert werden müssen.

Gleichzeitig möchten wir Sie ebenfalls bitten, uns im Anschluss an die Prüfung eventuelle Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift mitzuteilen, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können.

- Druckdaten 

Daten können nur zuordnen werden wenn die entsprechend deklariert sind. Geben Sie bitte - falls vorhanden- Ihre Auftragsbestätigungsnummer, respektive Kundennummer sowie die Bezeichnung der Kommission (Firmenname des Bestellers) an, unter der wir auch Ihren Auftrag bearbeiten.

Falls verfügbar, senden Sie uns zu Ihren Druckdateien einen Proof oder eine Farbvorlage, da wir ansonsten keine Garantie für eine Farbverbindlichkeit übernehmen können. Sollten in Ihren Druckdaten Sonderfarben z.B. Pantone Töne angelegt sein, informieren Sie uns bitte, da hierfür zusätzliche Anpassungen (kostenfrei) notwendig sind. Um zusätzliche Kosten für nachträgliche Anpassungen zu vermeiden, legen Sie Ihre Daten bitte unbedingt nach den Datenblattanforderungen an, da wir nach Eingang Ihrer Grafiken ohne separaten Auftrag keine weitere Datenanpassung vornehmen.

-Liefertermin 

Sollte ein kurzfristiger Liefertermin gewünscht sein, ist es notwendig – falls noch nicht geschehen- Ihre Grafikdaten innerhalb der Überprüfungsfrist
(24 Stunden –nur für Expressbestellungen-)
 auf unseren Server zu laden. Ein späterer Zeitpunkt kann zu entsprechenden Lieferverzögerungen führen.

3a. Lieferung


Den Versand übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen
Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wenn die Versandart vom Auftraggeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie nach dem Ermessen des Auftragnehmers bestimmt. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers– insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten.
Versandvorschriften "muß dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und
berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Sind wir selbst unseren Lieferpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren. Wenn die Nachfrist von uns verschuldet verstreicht, ist der Besteller berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser-oder sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie-oder Rohstoffversorgung, Maschinenausfall) sind wir entsprechend teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen entbunden.

3b. Grafikservice


Bei denen dem Auftraggeber für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird
vorausgesetzt, dass diese reprofähig sind und in einwandfreiem Zustand sind. Soweit dies nicht mehr der Fall ist, behält sich die Auftragnehmerin vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen, wobei der Auftraggeber dann die erforderlichen Kosten nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat. Reinzeichnungen, Vermassungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und Standangaben sind für den Auftragnehmer verbindlich. Bei Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert der Auftragnehmer eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70%. Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik
garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der
Auftragnehmer keine näheren Standangaben erhält, werden diese vom Auftragnehmer nach
gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Hieraus kann für den Auftraggeber kein Anspruch auf Mängelhaftung werden. Das gleiche gilt für die Vermassung von Negativen, Dias und sonstigen Vorlagen. Die Herstellung von Fotopaneels erfolgt stets in höchst möglicher Detailtreue der Vorlagen. Sollten seitens des Auftraggebers in Bezug auf Farbgestaltung, Dichte, Kontraste, besondere Eigenschaften gefordert werden, sind diese ausdrücklich schriftlich bei Auftragerteilungfestzulegen. Nachträgliche Änderungen müssten vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt werden, wobei ggf. entstehende Zusatzkosten von dem Auftraggeber vergütet werden müssen. Autorenkorrekturen werden sämtlich nach Zeitaufwand berechnet und sind nicht in den Preisen für Fotopaneele sowie deren Nebenkosten enthalten. Sämtliche notwendigen Nebenarbeiten wie Erstellen von Fotosatz nach Manuskript, Erstellen einer reprofähigenVorlage sowie Nachbesserungen und Änderungen an Reinzeichnungen, Retuschen, Freistellungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnen usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Bilder und Dokumente die uns zur Visualisierungen von Aufträgen oder Angeboten zur Verfügung gestellt werden, auf unseren Webseiten als Beispiel- oder Produktbilder einzufügen. Wünscht ein Kunde dies nicht, muss er dies bei Bereitstellung der Daten und Bildmaterial ausdrücklich erklären, ansonsten gehen wir von einem stillschweigenden Einverständnis aus. Wünscht ein Kunde dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr, so stellt dies keinen abmahnfähigen Grund dar. Auf schriftliche Aufforderung werden wir diese dann umgehend entfernen.

4. Preis und Zahlung


Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Angebote werden erst durch unsere schriftliche oder konkludente Annahme wirksam. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager. Verpackung und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat auf die Preise noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig.

5. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware – Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer, ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Auftraggebers nach
§ 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, der Auftragnehmerin nicht
gehörenden Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Der Auftragnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Auftraggebers bekanntzugeben. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und
den Handlungen der Dritten zu widersprechen.

6. Eigentums-, Urheberrechts- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von
Schutzrechten


Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei und erstattet. Dem Auftragnehmer anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers erstellt worden, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.)
und anderen Unterlagen des Auftragnehmers behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nichtübertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise auf den Produkten unserer Dienstleistung auf unsere Firma hinweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber dies aus wichtigem Grund nicht wünscht und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.

7. Gefahrenübergang


Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren-Lieferteile auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer ausnahmsweise die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Seitens des Auftragnehmers wird die Sendung nicht gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dies jedoch auf seine Kosten erfolgen. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme seiner Ware in Verzug, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

8.a Haftung für Mängel der Lieferung


8.a.1 Untersuchung und Mängelanzeige
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Beschädigungen und erkennbare Mängel zu untersuchen. Für Kaufleute gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform anzuzeigen.Die Mängelanzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers und, soweit möglich, geeignetes Bild- oder Videomaterial enthalten.

8.a.2 Nacherfüllung
Liegt ein berechtigter Sachmangel vor, ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel durch Reparatur, Austausch einzelner Komponenten oder Module oder durch Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit die gewählte Form der Nacherfüllung für den Auftraggeber zumutbar ist und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.Ein Anspruch auf Austausch der gesamten Videowall, des gesamten Displays oder einer vollständigen Anlage besteht nicht, wenn der Mangel durch Austausch oder Reparatur einzelner Komponenten, LED-Module, Netzteile, Empfangskarten, Steuerungskomponenten oder sonstiger Baugruppen behoben werden kann.

8.a.3 Durchführung der Nacherfüllung / kein Anspruch auf Vor-Ort-Service
Die Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich am Geschäftssitz bzw. in der Werkstatt des Auftragnehmers oder durch Übersendung von Ersatz- bzw. Austauschteilen.Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die beanstandete Ware oder die betroffene Komponente auf Verlangen zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.Ein Anspruch auf Durchführung von Reparatur-, Prüf-, Austausch- oder sonstigen Servicearbeiten am Einsatzort des Auftraggebers oder an einem Veranstaltungs-, Messe-, Montage- oder sonstigen Einsatzort besteht nicht, sofern ein Vor-Ort-Service nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder im konkreten Einzelfall zwingend erforderlich ist.Entscheidet sich der Auftragnehmer freiwillig für einen Vor-Ort-Einsatz, begründet dies keinen Anspruch des Auftraggebers auf zukünftige Vor-Ort-Leistungen.Zusätzliche Vor-Ort-Leistungen, die nicht Bestandteil der geschuldeten Nacherfüllung sind, insbesondere Anfahrt, Reisezeit, Übernachtungen, Auf- und Abbauarbeiten sowie sonstige Serviceleistungen, können nach den jeweils gültigen Service- und Verrechnungssätzen des Auftragnehmers berechnet werden.

8.a.4 Pixelfehler bei LED-Displays und LED-Videowalls
LED-Displays und LED-Videowalls bestehen aus einer sehr großen Anzahl einzelner Leuchtdioden bzw. Bildpunkte. Das Auftreten einzelner dauerhaft oder zeitweise nicht, fehlerhaft oder abweichend leuchtender Pixel oder Subpixel kann technisch bedingt nicht vollständig ausgeschlossen werden.Vereinzelte Pixelfehler stellen daher keinen Sachmangel dar, sofern sie die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Verwendung des Displays nicht wesentlich beeinträchtigen und sich innerhalb der branchen- bzw. herstellerüblichen technischen Toleranzen bewegen.Insbesondere begründet das Auftreten einzelner Pixelfehler keinen Mangel der gesamten Videowall und keinen Anspruch auf Austausch der gesamten Videowall, eines vollständigen LED-Posters oder einer vollständigen Anlage.Als vereinzelte Pixelfehler gelten insbesondere Pixelfehler bis zu einer Größenordnung von 0,01 % der Gesamtpixelzahl des jeweils betroffenen LED-Moduls, sofern keine ungewöhnliche Häufung oder unmittelbar zusammenhängende Gruppe fehlerhafter Pixel vorliegt.Überschreiten Pixelfehler diese Toleranz oder liegt eine ungewöhnliche Häufung unmittelbar benachbarter Pixelfehler vor, erfolgt eine etwaige Nacherfüllung grundsätzlich durch Reparatur oder Austausch des betroffenen LED-Moduls bzw. der betroffenen Baugruppe. Ein Anspruch auf Austausch weiterer mangelfreier Module oder der gesamten Videowall besteht nicht.

8.a.5 Helligkeits-, Farb- und Darstellungsabweichungen
Technisch bedingte geringfügige Unterschiede in Helligkeit, Farbtemperatur, Farbwiedergabe oder Homogenität zwischen einzelnen LED-Modulen stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich innerhalb der hersteller- oder branchenüblichen Toleranzen bewegen und die bestimmungsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.Dies gilt insbesondere für geringfügige Abweichungen, die aufgrund unterschiedlicher Betriebszeiten, Alterung, Temperatur, Umgebungsbedingungen, Reparatur oder Austausch einzelner Module oder Komponenten entstehen.Soweit solche Abweichungen durch Kalibrierung, Einstellung oder Justierung beseitigt oder reduziert werden können, hat eine solche Maßnahme Vorrang vor dem Austausch von Komponenten.

8.a.6 Von der Mängelhaftung ausgeschlossene Ursachen
Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Fehler oder Schaden insbesondere verursacht wurde durch: – unsachgemäßen Aufbau, Abbau, Transport oder Lagerung durch den Auftraggeber oder Dritte; – mechanische Beschädigungen, Stöße, Druck, Feuchtigkeit oder sonstige äußere Einwirkungen; – unsachgemäße Bedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungs-, Aufbau- oder Sicherheitshinweisen; – Verwendung ungeeigneter Stromversorgungen, Kabel, Adapter, Signalquellen oder sonstiger Fremdkomponenten; – Überspannung, Spannungsschwankungen, Stromausfall oder unzureichende elektrische Absicherung; – Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder nicht vom Auftragnehmer autorisierte Dritte, soweit diese für den geltend gemachten Mangel ursächlich sind; – ungeeignete Umgebungs- oder Betriebsbedingungen; – normalen, gebrauchs- oder altersbedingten Verschleiß.

8.a.7 Fehleranalyse und unberechtigte Beanstandungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Durchführung einer Nacherfüllung eine technische Prüfung bzw. Fehleranalyse durchzuführen.Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass kein vom Auftragnehmer zu vertretender Sachmangel vorliegt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die durch die Prüfung entstandenen angemessenen Kosten einschließlich Arbeits-, Prüf-, Transport- und gegebenenfalls Reisekosten berechnen, sofern der Auftraggeber erkannt hat oder bei angemessener Prüfung hätte erkennen können, dass kein Sachmangel vorliegt.

8.a.8 Eigenmächtige Reparaturen und Eingriffe
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor einer eigenständigen Reparatur oder Beauftragung Dritter grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.Kosten einer ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Reparatur oder Beauftragung Dritter werden nur übernommen, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, bleiben unberührt.

8.a.9 Umfang der Gewährleistung
Gewährleistungsmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf die jeweils mangelhafte Komponente oder Baugruppe. Durch Reparatur oder Austausch einzelner Komponenten entsteht kein Anspruch auf Erneuerung, Austausch oder technische Aktualisierung mangelfreier Teile der Gesamtanlage.Soweit durch den Austausch einzelner Bauteile aufgrund technischer Weiterentwicklung geringfügige optische, konstruktive oder technische Abweichungen entstehen, stellen diese keinen Mangel dar, sofern Funktion und Verwendbarkeit der Gesamtanlage dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

8.b Grafikservice


Uns zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen nach Reinzeichnungen und ähnliches werden nach üblicher Sorgfalt behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht für den Auftragnehmer keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Alle dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen sind vom Auftraggeber selbst gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die Versicherung der übergebenen Vorlagen auch durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers erfolgen.

9. Gerichtsstand


Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-und Urkundenprozessen, ist Berlin. Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, einer oder mehrer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

10. Stornierung eines laufenden Auftrages 


Stornierung eines laufenden Auftrages vor Produktionsbeginn führt zu einer Zahlungsverpflichtung von 80 % der Auftragssumme. Bei Stornierung nach Produktionsbeginn liegt die Zahlungsverpflichtung bei 100 %.

11. Gewährleistung und Garantien


Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht; für Verträge, die die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben gilt diese Pflicht gleichermaßen, § 381 Abs. 2 HGB. Unterlassen Sie die dort geregelte Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop. Soweit in der Produktbeschreibung oder an anderer Stelle Garantien abgegeben werden, sind die Drucke von den Garantien ausgenommen. Ein Austausch der Ware im Gewährleistungsfall erfolgt unter Rücksendung der mangelhaften Ware, soweit die Rücksendung nicht unzumutbar ist. Bei der Rücksendung ist ein von uns zur Verfügung zu stellendes Rücksendelabel zu